Gronemeier Steuerberatungsgesellschaft mbH

Nationale und internationale Erbschaftsteuerberatung für Unternehmerinnen und Unternehmer

Herzlich willkommen


"Am Ende holen wir uns doch alles über die Erbschaftsteuer"

Das sagte mir vor vielen Jahren ein Sachgebietsleiter vom Finanzamt München II am Rande einer Erbschaftsteuertagung.

Das gab mir zu denken und ich fragte mich damals: Woran mag das liegen?

Ich fand zwei Hauptgründe:

1.

Die Erbschaftsteuer ist eine komplexe und für viele Steuerfachleute eine etwas abseitsliegende Steuer. Das Tagesgeschäft dominiert und es fehlt die Routine und die Zeit, sich intensiv mit der komplexen und unübersichtlichen Erbschaftsteuer zu beschäftigen. Das gilt insbesondere für die Erbschaftsteuer bei Unternehmensvermögen.

2.

Bei den Unternehmern und Unternehmerinnen dominiert ebenfalls das Tagesgeschäft. Die Beschäftigung mit dem eigenen Lebensende wird liebend gerne verdrängt. Bei einigen mag auch der Gedanke  eine Rolle spielen, dass das Testament noch ein wenig Zeit hat. Der Aberglaube, dass die Fertigung eines Testamentes das Lebensende beschleunigt herbeiführen könnte, mag wohl auch noch nicht ganz ausgestorben sein.

Letztendlich hat das dazu geführt, dass ich mir sagte, Erbschaftsteuer muss nicht sein.

Sie lässt sich leicht vermeiden. Voraussetzung ist jedoch, dass ich mich sehr intensiv mit ihrer Komplexität beschäftigen muss.

Unmittelbar nach der Münchener Erbschaftsteuertagung habe ich mich daher intensiv der Vermeidung der Erbschaftsteuer gewidmet.

Dabei bin ich zu folgendem Ergebnis gekommen:

Die Erbschaftsteuer ist von allen Steuerarten am Leichtesten zu vermeiden und zu gestalten.

Seit mehr als 30 Jahren habe ich einen profunden Erfahrungsschatz sammeln können.

Sie können daran teilhaben.

Um sich einen Überblick zu verschaffen, wo in Ihrem Unternehmen teure Schwachstellen lauern, fordern Sie ein erbschaftsteuerliches Gutachten zum Preis von 375 € zzgl. 19%  Mehrwertsteuer an.

In einem zweiten Schritt können Sie dann die Schwachpunkte entfernen.

Da die Erbschaftsteuer immer wieder vor dem Verfassungsgericht landet, empfiehlt es sich, das eigene Konzept von Zeit zu Zeit immer mal wieder auf die Waagschale zu legen.

Ihr

Peter Gronemeier

Steuerberater

vereidigter Buchprüfer

Erbschaftsteuerspezialist


www.Bedenke-das-Ende.de

www.bedenkedasende.de


Telefon: 04161 55 44 85